Rund 30 Kantonsangestellte ïm Jura stehen im Verdacht, während der Arbeitszeit im Internet pornografische Seiten heruntergeladen zu haben.

Eine Pornographie-Affäre erfasst die jurassische Kantonsverwaltung: Rund 30 Staatsangestellte stehen im Verdacht, am Arbeitsplatz Pornographie aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Die Regierung hat Untersuchungen eingeleitet.

Mehrere Disziplinaruntersuchungen seien eröffnet worden, gab die Staatskanzlei des Kantons Jura am Freitag bekannt. Diese sollen genauere Erkenntnisse liefern. Je nach Ergebnissen würden Sanktionen ergriffen. Laut einem Sprecher der Regierung ist dabei auch das Einschalten der Justiz nicht ausgeschlossen.

Keine Chefbeamten oder Minister

Die Untersuchungen wurden einer Kommission unter der Leitung von Bundesrichter Jean-Luc Baechler übergeben und diese Woche eingeleitet. Derzeit würden sichergestellte Daten von den Festplatten der Verdächtigen analysiert. Vorderhand gelte jedoch die Unschuldsvermutung, betonte die Regierung.

Leitende Chefbeamte von Verwaltungsdiensten oder Regierungsmitglieder sind laut dem Regierungssprecher von den Vorwürfen nicht betroffen. Die Affäre gehe aber durch alle Departemente und die übrigen Hierarchiestufen. Die verdächtigten Angestellten wurden einzeln über die jeweiligen Vorhaltungen informiert.

Auf den Internet-Missbrauch gestossen war der Informatikdienst des Kantons. Er hatte im vergangenen November Überprüfungen vorgenommen, nachdem im Informatik-Netz Überlastungsprobleme aufgetaucht waren. Laut der Kantonsmitteilung fand er dabei heraus, dass die Probleme auf die Nutzung «nicht-beruflicher Sites» zurückgingen.

Rücktritt des Staatsanwalts

Kurz bevor der Kanton Jura über die Pornografie-Affäre informierte, kündigte am Freitag der jurassische Staatsanwalt Yves Maître seinen Rücktritt an. Nach eigenen Angaben fasste er den Rücktrittsentscheid, nachdem die Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eröffnet hatte.

Die an ihn gerichteten Vorwürfe seien «geeignet, dem Ruf der Staatsanwaltschaft zu schaden», begründete Maître in einem Communiqué seinen Schritt. Der Präsident der Aufsichtsbehörde (Conseil supérieur de la magistrature) wollte mit Verweis auf das Amtsgeheimnis keine Angaben zum Gegenstand der Untersuchung machen.

Derweil wollte der jurassische Regierungspräsident Michel Probst nicht Stellung zur Frage nehmen, ob es zwischen dem Rücktritt von Maître und der Pornografie-Affäre einen Zusammenhang gebe. Er berief sich gegenüber verschiedenen Westschweizer Radios auf die Gewaltenteilung und verwies auf den Präsidenten der Aufsichtsbehörde.

Quelle: 20min.ch