Ein perfider Sozialarbeiter hat in Sex-Kinos die private Telefonnummer seiner verhassten Ex-Nachbarin angebracht. Mit massiven Folgen für die Frau und deren Tochter. Nun hat sich der Angeschuldigte «freigekauft». Der Fall erinnert stark an den Fall Nef.

So startete ein heute 45-jähriger Zürcher Sozialarbeiter gegen eine verhasste Nachbarin im Januar 2007 eine perfide Racheaktion. Er kritzelte in diversen Sex-Kinos und Pissoirs die private Telefonnummer der Geschädigten an die Wände. Mit Botschaften wie: «Mutter und Tochter suchen geile Männer für heissen Sex». In der Folge erhielt das Opfer Tag und Nacht unzählige Telefonate. Besonders schlimm war, dass auch die neunjährige Tochter solche schlüpfrige Anrufe entgegennahm. Ein Freier meldete sich sogar aus London. Nicht zuletzt bestellte der Täter im Namen der Geschädigten zahlreiche Damenunterwäsche für über 140 Franken.So startete ein heute 45-jähriger Zürcher Sozialarbeiter gegen eine verhasste Nachbarin im Januar 2007 eine perfide Racheaktion. Er kritzelte in diversen Sex-Kinos und Pissoirs die private Telefonnummer der Geschädigten an die Wände. Mit Botschaften wie: «Mutter und Tochter suchen geile Männer für heissen Sex». In der Folge erhielt das Opfer Tag und Nacht unzählige Telefonate. Besonders schlimm war, dass auch die neunjährige Tochter solche schlüpfrige Anrufe entgegennahm. Ein Freier meldete sich sogar aus London. Nicht zuletzt bestellte der Täter im Namen der Geschädigten zahlreiche Damenunterwäsche für über 140 Franken.

So startete ein heute 45-jähriger Zürcher Sozialarbeiter gegen eine verhasste Nachbarin im Januar 2007 eine perfide Racheaktion. Er kritzelte in diversen Sex-Kinos und Pissoirs die private Telefonnummer der Geschädigten an die Wände. Mit Botschaften wie: «Mutter und Tochter suchen geile Männer für heissen Sex». In der Folge erhielt das Opfer Tag und Nacht unzählige Telefonate. Besonders schlimm war, dass auch die neunjährige Tochter solche schlüpfrige Anrufe entgegennahm. Ein Freier meldete sich sogar aus London. Nicht zuletzt bestellte der Täter im Namen der Geschädigten zahlreiche Damenunterwäsche für über 140 Franken.

Entschuldigung und 7000 Franken Schmerzensgeld

Der von der Polizei überführte Mann gab im letzten Februar vor Gericht seine Taten grundsätzlich zu. Allerdings brachte es sein Verteidiger nun fertig, ein drohendes Strafurteil abzuwenden.
Es kam zu einem am Vergleich, wobei sich der Angeschuldigte für alle seine begangenen Taten nicht nur bei den Geschädigten entschuldigte, sondern ihnen auch eine Genugtuung von 7000 Franken bezahlte. Zudem verpflichtete sich der Beschuldigte, sämtliche von ihm angebrachten Inserate zu beseitigen. Im Widerhandlungsfall soll der Mann 10 000 Franken zahlen. Zudem sicherte er der Frau zu, auf jegliche weitere Attacken gegen sie und ihre Tochter sowie auf den Kontakt zu ihnen zu verzichten. Im Widerhandlungsfall soll der Mann eine Konventionalstrafe von 20 000 Franken zahlen.

Im Gegenzug zog die Geschädigte ihre Strafanträge zurück und erklärte ihr Desinteresse an der weiteren Strafverfolgung ihres Prozessgegners.

Quelle: 20min.ch