Porno-Carey Popp-Star gegen Pop-Star
Die Pornodarstellerin Mary Carey darf ihren Künstlernamen nicht mehr verwenden. Pop-Star Mariah Carey setzt sich vor Gericht gegen ihr Porno-Double durch.
Mary Carey wollte ihren Porno-Namen markenrechtlich schützen lassen. Die ebenfalls grossbrüstige Sängerin Mariah Carey war damit aber gar nicht einverstanden und schaltete ihre Anwälte ein. Der Richter gab nun den Anwälten des Pop-Stars Recht. Die Verwechslungsgefahr für Konsumenten sei einfach zu gross. Ab sofort darf der alte Künstlername der Pornodarstellerin für neue Pornoproduktionen nicht mehr verwendet werden.
Kommentar hinzufügen Januar 9th, 2007 Lars
Darauf hat die Pornowelt gewartet. Der Nachfolger des erfolgreichsten Pornofilms aller Zeiten kommt im Herbst 2007!